Satzung der Sektion
Nachfolgend findet ihr die auf der Jahreshauptversammlung 2022 beschlossene gültige Satzung unserer Sekton.
Auszüge aus unserer Satzung
§ 7 Mitgliederpflichten
1. Jedes Mitglied hat den Jahresbeitrag spätestens bis zum 31. Januar des laufenden Jahres an die Sektion zu entrichten. Die jeweilige Höhe setzt die Mitgliederversammlung fest. Hierbei wird die von der Hauptversammlung des DAV beschlossene Einteilung in Mitgliederkategorien zugrundegelegt.
2. Die Mitgliederrechte stehen dem Mitglied nur für den Zeitraum zu, für den es den Jahresbeitrag entrichtet hat.
3. Während des laufenden Jahres eintretende Mitglieder haben den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.
4. Der Sektionsanteil kann bei Vorliegen besonderer Umstände vom Vorstand auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden.
5. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift alsbald der Sektion mitzuteilen.
§ 11 Austritt, Streichungen
Der Austritt eines Mitgliedes ist schriftlich dem Vorstand mitzuteilen; er wirkt zum Ende des laufenden Vereinsjahres. Der Austritt ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres zu erklären. Die Kündigung wird schriftlich bestätigt.