Benutzerordnung

1. Benutzungsberechtigung


1.1 Benutzungsberechtigt sind nur Personen, die Mitglied im Deutschen Alpenverein sind. Ein dreimaliges Schnuppern ist auch ohne Mitgliedschaft möglich. Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Die Nutzung muss per Anmeldeformular der Sektion gemeldet werden. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung.

Durch die selbständige Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über die notwendigen Kletter- und Sicherungskenntnisse und die Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt. Zur Erlangung dieser Kenntnisse empfiehlt die Sektion die Teilnahme an den angebotenen Ausbildungskursen.

1.2 Jugendliche ab 15 Jahren benötigen von ihren Eltern eine Einverständniserklärung, wenn sie alleine klettern möchten. Diese bekommen Sie hier:

Einverständniserklärung (47.36KB, pdf)

Jugendliche im Alter von 14 Jahren dürfen zu den normalen Öffnungszeiten nur in Begleitung ihrer Eltern klettern. Für Kinder unter 14 Jahren bieten wir das Klettern in der Jugendgruppe an.

 

2. Benutzungszeiten

Die Kletteranlage darf nur während der festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und Internet bekannt gegeben.

 

3. Verhaltensregeln und Haftung

3.1 Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit selbst verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder! Schadensansprüche gegenüber der DAV-Sektion Hameln sind auf den Umfang der Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt und können nur geltend gemacht werden, wenn der DAV-Sektion Hameln ein Verschulden zur Last fällt.

3.2 Auf persönliches Eigentum ist selber zu achten. Für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen.

3.3 Zur Sicherung müssen alle Zwischensicherungen/ Umlenkeinrichtungen einer Route benutzt werden. Es ist untersagt in eine schon besetzte Route einzusteigen.

3.4 Tritte, Griffe und Haken dürfen nur von den Beauftragten der Sektion angebracht, verändert oder beseitigt werden. Während der Nutzung bemerkte Beschädigungen oder lose/ wackelige Tritte/ Griffe sind dem Beauftragten der Sektion unmittelbar zu melden.

3.5 In die Karabiner, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt weden.

3.6 Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen.

3.7 Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in den speziell ausgewiesenen Boulderbereichen gestattet.

3.8 Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.

 

4. Hausrecht

Das Hausrecht über die Kletteranlage übt die Sektion Hameln oder die von ihr beauftragte Person sowie im Schulbetrieb die Schule aus. Wer gegen die Benutzerordnung verstößt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.