Neuregelung für die Entleihmaterialien der Sektion Hameln
Der DAV-Hameln bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit gegen eine Ausleihgebühr die unten aufgelisteten Materialien auszuleihen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Nils Thiemann, nils.thiemann@dav-hameln.de, 05151 - 9964723
Entleihrichtlinien der Sektion Hameln
- Entleihberechtigte
Entleihberechtigt sind ausschließlich Vereinsmitglieder. Das Entleihen für das Durchführen von Kursen / Touren im Rahmen des Ausbildungsprogramms hat Vorrang gegenüber der privaten Nutzung. - Vormerkbuch
Gegenstände können nur ausgeliehen werden, wenn sie im Vormerkbuch eingetragen bzw. die Materialien verfügbar sind. Die Eintragung muss enthalten:
- Namen des Entleihers
- Genaue Bezeichnung aller zu verleihenden Gegenstände
- Entleih- und Rückgabetermin
Die Entleihe nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Eintragung in das Vormerkbuch erfolgt durch Nils Thiemann. Die Informationen an Herrn Thiemann können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. - Befugnis zum Verleihen/Zurücknehmen
Zum Verleihen und zur Rücknahme ist Herr Thiemann befugt. Ersatzweise kann diese Aufgaben auch jedes Vorstandsmitglied bzw. der Ausbildungsreferent in dessen Vertretung vornehmen. Weitere Personen sind nicht befugt. - Pflichten des Verleihers/Rücknehmers
Der Verleiher hat darauf zu achten, dass die Verleihbestimmungen des Vereins eingehalten werden. Der Verleiher hat bei Ausgabe von Vereinseigentum ein Verleihformular auszufüllen, in dem die Übergabe und der Zustand der Gegenstände vom Entleiher bestätigt werden. Bei Rückgabe wird der Zustand der Gegenstände von der zur Rücknahme befugten Person gewissenhaft geprüft und auf dem Formular vermerkt. Mängel an den Gegenständen und Überschreitungen des Entleihzeitraumes werden auf dem Verleihformular vermerkt und dem Entleiher gemeldet. Die Verleihformulare befinden bei Herrn Thiemann. - Pflichten des Entleihers
Der Entleiher hat mit dem Vereinseigentum so sorgsam wie möglich umzugehen. Er hat darauf zu achten, dass die Entleihbestimmungen des Vereines eingehalten werden. Er hat mit einer zur Rücknahme befugten Person einen Termin zur Rückgabe zu vereinbaren, der einzuhalten ist. Schäden sind bei der Rückgabe unaufgefordert anzugeben. Schäden an der Ausrüstung sind vom Entleiher zum Zeitwert zu ersetzen. Kann der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden, ist Herr Thiemann rechtzeitig zu informieren. - Entleihgebühren
Die Entleihgebühren sind am Tag der Entleihe zu entrichten und richten sich nach dem Gegenstandswert. - Ausschluss von der Entleihberechtigung
Bei Verstößen gegen die Entleihbestimmungen kann der Vorstand bzw. Ausbildungsreferent Einzelne von der Berechtigung zum Entleihen ausschließen.
Hameln, den 10.07.2011
Nils Thiemann
2. Vors.
Ausgeliehen werden:
- Kletterhelme
- Klettergurte (Brust- und Sitzgurte)
- Klettersteigsets
- Biwaksäcke
- Verschüttetensuchgeräte
- Sicherungsgeräte/ -material
- Steigeisen
- Eisschrauben
- Pickel
- Stirnlampen
Seile werden grundsätzlich nur an Fachübungsleiter im Rahmen der Angebote des DAV Sektion Hameln ausgegeben!!!